Archiv - Fachverband Orthopädie-Technik Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e. V. / Landesinnung für Orthopädie-Technik Baden-Württemberg

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Kräftiger Überschuss der Krankenkassen im Jahre 2012

 

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahre 2012 einen Überschuss von rund 5,07 Mrd. Euro erzielt. Einnahmen in Höhe von rund 189,6 Mrd. Euro standen Ausgaben in Höhe von rund 184,5 Mrd. gegenüber. Zum Jahresende 2012 betrug die Liquiditätsreserve im Gesundheitsfond rund 13,1 Mrd. Euro. Die Finanzreserven der Kassen belaufen sich zum Jahresende 2012 insgesamt auf einen Betrag von rund 15,2 Mrd. Euro, in der Summe sind dies 28,3 Mrd. Euro.

Die Ausgaben erhöhten sich insgesamt um 2,7 %, wobei die Ausgaben für Hilfsmittel (6,81 Mrd. Euro) nur um 1,9 % gestiegen sind, dies liegt weit unter dem Durchschnitt. Bei vorgenannten Ausgaben für Hilfsmittel handelt es sich um die Hilfsmittelausgaben insgesamt, d. h. der Anteil für Sanitätshandelswaren , orthopädietechnische Leistungen und Rehaleistungen ist weit niedriger. 



 


Stagnation bei den Orthopädietechnikern

 

Nach neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes gab es 2010  146.000 Gesundheitshandwerker. Davon waren 13.000 Orthopädietechniker. Die Gesundheitshandwerker insgesamt nahmen seit dem Jahr 2000 um 7.000 zu, die Orthopädietechniker um 2.000.
 

 


 

Zuwachs bei Hilfsmitteln unterdurchschnittlich

Die Ausgabenentwicklung der GKV im ersten Halbjahr 2012 zeigt, dass die Leistungsausgaben sich um 3,2% insgesamt erhöhten. Unterdurchschnittlich stiegen die Ausgaben von Hilfsmitteln um nur 2,3% auf 3,27 Mrd. Euro, dies macht 3% der gesamten Ausgaben der GKV aus, wobei unser Anteil um die 2% liegt.  

 


 

„MOVENS- Weil uns Ihre Zukunft bewegt“

Die OT-Medien GmbH, ein Unternehmen des Bundesinnungsverbands für Orthopädie-Technik verlegt seit einiger Zeit die Kundenzeitschrift „MOVENS“. Diese Kundenzeitschrift ist speziell auf die Belange unseres Gesundheitshandwerks und der Sanitätshäuser ausgerichtet. 

„MOVENS“ spricht die Sprache unserer Kunden. Lebensnahe Themen, wertvolle Tipps zur Gesundheit und Mobilität, aber auch Unterhaltungselemente sind in der Zeitschrift enthalten.

Unter www.movens-magazin.de finden Sie weitere Informationen und auch Bestellmöglichkeiten.

 

Aktuell: Imagevideo des Bundesministeriums für Arbeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat uns mitgeteilt, dass es ein Imagevideo des BMAS zur "Kriegsopferversorgung im Bereich der orthopädischen Versorgung" gibt, der unter folgendem Link einsehbar ist:

http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/orthopaedische-versorgung.html

Wir würden es begrüßen, wenn dieses Imagevideo von vielen unseren Mitgliedern abgerufen werden würde.

 


Leistungsausgaben im 1. Quartal 2012

Die Leistungsausgaben insgesamt der Krankenkassen stiegen im 1. Quartal 2012 gegenüber dem Vergleichsquartal des Vorjahres um 3,6 Prozent. Etwas überdurchschnittlich entwickelten sich die Hilfsmittel-Ausgaben mit plus 4,3 Prozent auf 1,59 Mrd. Euro, was nicht an höheren Preisen, sondern an der Mengenentwicklung liegt. 

Die Ausgaben-Entwicklung bei Hilfsmitteln nach Kassenarten: AOK plus 3,6 %, Betriebskrankenkassen plus 4,1 %, Innungskrankenkassen minus 0,2 %, Knappschaft-Bahn-See minus 4,3 %, Ersatzkassen plus 6,5 % und Landwirtschaftliche Kassen plus 6,4 %.

Vorgenannte Zahlen sind jedoch nicht immer plausibel und nachvollziehbar. 



Ausgaben für Hilfsmittel stiegen 2011 überdurchschnittlich

Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen stiegen im Jahr 2011 um 2,6% auf 179,6 Mrd. Euro.

Die Ausgaben für Hilfsmittel stiegen überproportional um 0,35 Mrd. Euro auf 6,67 Mrd. Euro insgesamt. Die Veränderungsrate je Versichertem für Hilfsmittel lag im Schnitt bei plus 5,8% und damit deutlich über der Veränderungsrate je Versichertem mit Blick auf die Ausgaben für Leistungen insgesamt, diese stiegen, wie bereits angegeben, um 2,6%.

Am stärksten stiegen die Ausgaben für Hilfsmittel je Versichertem bei den Ersatzkassen, am geringsten bei den AOK´n. Die Veränderungsrate für Hilfsmittel je Versichertem im Vergleich zu 2010 im Überblick: GKV +5,8%, AOK +2,8%, BKK +4,2%, IKK +8,5%, Knappschaft +5,3%, Ersatzkassen +9,3%, Landwirtschaftliche Krankenkassen +5%.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass vorgenannte Zahlen Gesamtzahlen für Hilfsmittel sind und nicht nur den Leistungsbereich der von uns vertretenen Betriebe umfasst. 

 


GKV-Zahlen

GKV-Zahlen Die gesetzlichen Krankenversicherungen hatten vom ersten bis dritten Quartal 2011 einen Überschuss von rund 3,9 Mrd. Euro erzielt.

Die Hilfsmittelausgaben je Versicherter sind um 4,5 % gestiegen, die Ausgaben für Hilfsmittel betrugen insgesamt 4,85 Mrd. Euro, d. h. diese sind um insgesamt 4,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum angestiegen. Die gesamten Hilfsmittelausgaben machen 3,6 % der gesamten GKV-Ausgaben aus. Vorgenannte Zahlen beziehen sich auf alle Hilfsmittel und nicht nur auf die Produkte, die von unserer Branche vertrieben werden.

Ins Bild passt, dass bei der Bundesknappschaft die Hilfsmittelausagen mit -1,7 % rückläufig waren, diese Zahl passt zum Versorgungsverhalten der Bundesknappschaft.

 


Aktuell: BIV Imagefilm

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik hat über seine Aufgaben und seine Tätigkeit einen Imagefilm erarbeiten lassen der hier abrufbar ist.

http://www.ot-forum.de/verband/biv_imagefilm/index_ger.html

 


Ausgabenentwicklung bei den Krankenkassen

Das statistische Bundesamt teilt mit, dass die Leistungsausgaben der Krankenversicherung im ersten Halbjahr 2011 um 2,4% gestiegen sind. Bei den Hilfsmitteln gab es seit längerer Zeit wieder ein deutliches Plus um 4,6% auf 3,19 Mrd. Euro nach oben. Die Hilfsmittelausgaben machen 3% der gesamten GKV-Ausgaben aus. Je nach Kassenart ist eine unterschiedliche Ausgabenentwicklung festzustellen:

AOK + 2,6%, BKK´n + 4,8%, IKK´n + 5,6%, Bundesknappschaft - 6,6%, Ersatzkassen + 7,7% und Landwirtschaftliche Krankenkassen + 4,4%.

Gemäß einer Analyse des GKV Spitzenverbands stiegen die GKV Leistungsausgaben zwischen 2004 und 2010 um 22,3% auf 165 Mrd. Euro. Verantwortlich für die Steigerungen waren vor allem die drei größten Kostenblöcke Arzneimittel (+ 43% auf 30 Mrd. Euro), Krankenhäuser (+ 23% auf 58 Mrd. Euro) und Ärzte (+ 24% auf 27 Mrd. Euro).  Unterdurchschnittlich wuchsen und somit bremsend wirkten die Hilfsmittelausgaben, diese stiegen nur um knapp 15% auf  6 Mrd. Euro, in diesen Beträgen sind die gesamten Ausgaben für Hilfsmittel enthalten und nicht nur die Ausgaben aus dem Bereich Sanitätshaus, orthopädie-technische Werkstätten und Rehabilitationsfachhandel.

 


Neue Sozialministerin in Baden-Württemberg

Katrin Altpeter, 47 Jahre alt, ist neue baden-württembergische Sozialministerin. Die Sozialdemokratin gehört dem Landtag seit 10 Jahren an. 2006 übernahm sie den stellvertretenden Vorsitz der SPD Landtagsfraktion. Von Beruf ist Frau Altpeter Altenpflegerin und war als Lehrerin für Pflegeberufe tätig.



Neuer BIV Präsident / Vorstand

Im Zuge der Delegiertenversammlung vom 05. Mai 2011 in Berlin wurde Klaus-Jürgen Lotz aus Gießen zum neuen Präsidenten des Bundesinnungsverbands für Orthopädie-Technik gewählt, die Wahl erfolgte ohne Gegenstimmen bei zwei Enthaltungen.

Um den künftigen Aufgaben des Vorstands gerecht zu werden wurde eine Satzungsänderung beschlossen.

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik wird zukünftig durch den Präsidenten sowie zwei Vizepräsidenten und ein insgesamt aus nunmehr acht Personen bestehendem Gesamtvorstand vertreten. Zu den Vizepräsidenten wurden Olaf Kelz aus Mönchengladbach und Matthias Bauche aus Neustadt gewählt. Neu in den Vorstand gewählt wurden Baldur Berg aus Salzwedel und Udo Mannl aus Haßfurt. Bestätigt wurden Joachim Glotz aus Gerlingen, Paul-Horst Weyda aus Aalen und Andreas Rulitschka aus Uelzen.

Nach sechsjähriger Amtszeit schied Frank Jüttner als Präsident aus dem Vorstand aus. Herr Jüttner wird zukünftig als Berater dem Präsidium zur Seite stehen.

 


Umsatzplus – Aber kein Grund zur Freude

Die 80 Hersteller, die bei dem Branchenverband Spectaris organisiert sind, ließen anlässlich der Rehab in Karlsruhe veröffentlichen, dass ihre Umsätze um 11 % auf mehr als 2,43 Mrd. Euro gestiegen sind. Der Inlandsumsatz sei um 12 % gestiegen, der Auslandsumsatz um 10,2 %. Die Umsatzentwicklung wirke sich positiv auf die Zahl der Beschäftigten aus, diese hätten um 8 % zugenommen. Trotz gestiegener Umsätze stehen nach Spectaris-Angaben die Erträge der Hersteller immer stärker unter Druck, dies sei auf den zunehmenden Kostendruck im Gesundheitswesen bei gleichzeitig demographisch bedingten steigenden Fallzahlen zurückzuführen.


Topro distanziert sich vom Rollator Volito des Discounters Lidl

Lidl offeriert einen Rollator namens Volito für 99,99 €, der dem Rollator Topro Troja ähnlich ist. Die Topro GmbH betont in einer Mitteilung, dass die von Topro produzierten Produkte ausschließlich über den Fachhandel vertrieben werden. Die Rollatoren würden zu 90 % in Norwegen gefertigt und ausschließlich über Topro Vertriebsgesellschaften oder Distributoren vertrieben.

Die Ähnlichkeit des Lidl-Rollators mit dem Topro Troja lasse sich „nur über eine Nachempfindung durch einen asiatischen Produzenten erklären“.

 


CITY BKK wird geschlossen

Mit der in Anlage beigefügten Presseinformation teilt der BKK Bundesverband mit, dass die CITY BKK wegen finanzieller Schwierigkeiten zum 01. Juli 2011 geschlossen wird. Nach der Information des BKK Bundesverbands ist die Leistungsvergütung der erbrachten Hilfsmittelversorgungen gesichert, dies auch nach dem Schließungszeitpunkt am 30.06.2011.

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Aktuell: Imagekampagne Handwerk

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat eine Imagekampagne zur Darstellung der einzelnen Handwerke in der Öffentlichkeit gestartet.

Unter Anderem wurde ein Imagefilm erarbeitet, der in zeitgemäßer und lustiger Art und Weise den Tätigkeitsbereich unserer Branche wieder gibt.

Der Film kann unter www.handwerk.de/simon

angesehen werden. Bitte klicken Sie hierzu nach dem kurzen Trailer auf den mittleren Link (Episode 2 „Orthopädiemechaniker“).

 


Hilfsmittelmartk 2009 in Zahlen

Hilfsmittel im Wert von 4,317 Mrd. Euro verkauften 2009 deutschlandweit Orthopädietechnik-Betriebe, Sanitätshäuser und Apotheken, gegenüber 2008 ein Plus von 3,3 Prozent. Für 2010 prognostiziert der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik ein Marktwachstum von etwa 1,2 Prozent auf 4,369 Mrd. Euro. Der BIV nennt in diesem Zusammenhang die Zahl von 1.873 von Handwerksmeistern geführten Betrieben (35.924 Beschäftigte).

Die positive Umsatzentwicklung sei hauptsächlich auf die wachsende Zahl der zu Versorgenden und damit auf die demografische Entwicklung zurückzuführen, so der BIV. Dies könne aber nur zum Teil die sinkenden Preise für Produkte und Leistungen auffangen, die u. a. Ergebnis des Kostendrucks seitens der Kostenträger seien. So sei die Zahl der Verordnungen und Rezepte je Betrieb 2009 im Schnitt zwar auf 4.598 (+ 4,67 % gegenüber 2008) gestiegen, der durchschnittliche Verordnungswert jedoch um 0,41 Prozent gefallen: von 140,13 Euro im Jahr 2008 auf 139,55 Euro im Jahr 2009 (laut: Opta Data Abrechnungs GmbH; Durchschnittswerte je Betrieb, Basis OT-Panel von 1.215 Betrieben). Hoffnung setze die Branche auf einen Ausbau des Selbstzahlermarktes.

 


Koalitionsvertrag CDU, CSU und FDP

In der Anlage veröffentlichen wir den Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und der FDP.

Die Aussagen über das Gesundheitswesen können Sie ab Seite 76 einsehen.

Interessant finden wir, dass auf Seite 79 aufgeführt wird, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht als Ordnungsrahmen grundsätzlich auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung finden soll, wir gehen davon aus, dass dies bedeutet, dass § 69 SGB V reformiert werden soll.

Darüber hinaus finden wir die Aussage auf Seite 82 interessant, dass die Erfahrungen mit Festzuschüssen, Festbeträgen und Mehrkostenregelungen überwiegend positiv seien, offensichtlich ist daran gedacht, Festzuschüsse und Mehrkostenregelungen einzuführen.

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Bundestag beschließt Gesundheitsreform

Der Bundestag hat am vergangenem Freitag das GKV-OrgWG verabschiedet. Es kann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Verbunden sind damit auch Korrekturen hinsichtlich der Hilfsmittelversorgung.

Die wichtigsten Änderungen sind:

1. Einführung eines Präqualifizierungsverfahrens. Um Zeit zur Schaffung zu erhalten, wird die alte Zulassung bis 30.6.10 verlängert.

2. Verlängerung der Frist für die Versorgungsberechtigung für Leistungserbringer mit alter Zulassung bis 31.12.09 mit Ausnahme von Ausschreibungsverträgen

3. Ausschreibungen als Kann-Bestimmung

4. Empfehlungen zur Zweckmäßigkeit von Ausschreibungen bis 30.6.09

5. Beitrittsrecht für § 127 / 2 SGB V Verträge und Verträgen die vor dem 1. April 2007 geschlossen wurden; ausgenommen sind Ausschreibungsverträge

6. Informationspflicht der Kassen über Verträge

7. Verbot von Depots in Arztpraxen und Zuwendungen an Ärzte

 


Einheitlicher Kassenbeitragssatz

Die Regierungskoalition hat beschlossen, ab dem 01.01.2009 einen einheitlichen Kassenbeitragssatz in Höhe von 15,5 % einzuführen. Ob dieser Beitragssatz ausreichen wird, die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, insbesondere durch Anhebung der Arzthonorare und Vergütungen der Kliniken, abzudecken, ist fraglich.

Gleichzeitig mit Einführung des bundeseinheitlichen Beitragsatzes der Krankenkassen soll auch der sog. Gesundheitsfond eingeführt werden. Von diesem Gesundheitsfond erhalten die Krankenkassen über einen Schlüssel, der nahezu nicht nachvollziehbar ist, die eingenommen Beiträge zur Abdeckung der Kosten zugewiesen. Wie viel die einzelne Krankenkasse aus diesem Fond erhält, ist nicht bekannt und lässt sich derzeit auch nicht berechnen. Die Krankenkassen haben dadurch keinerlei Planungssicherheit, die Ausgaben lassen sich prognostizieren, jedoch nicht die Einnahmen.

 


Die Hilfsmittel im 1. Quartal 2008

Nach der GKV-Ausgabenstatistik für das 1. Quartal 2008 stiegen die Hilfsmittel-Ausgaben im 1. Quartal 2008 um 5,67% auf 1,13 Mrd. Euro. Dabei stiegen die Ausgaben je Mitglied um 4,98% und je Versicherten um 5,79%. Der Anteil der Hilfsmittel an den gesamten GKV-Ausgaben betrug 2,89%.

Interessant ist die Ausgabenentwicklung im Hilfsmittelbereich nach Kassenart (je Mitglied einschl.Rentner): Ortskrankenkassen plus 7,6%, Betriebskrankenkassen plus 9,1%, Innungskrankenkassen plus 3,1%, Landwirtschaftliche Kassen plus 7%, Knappschaft/Seekasse plus 0,5%, Angestelltenersatzkassen plus 1,8%, Arbeiterersatzkassen minus 8,8%. Vorgenannte Zahlen gelten für den Gesamthilfsmittelmarkt, Zahlen nur für den Bereich Sanitätsfachhandel, Reha- und Orthopädietechnik liegen nicht vor, wobei unser vorgenannter Bereich bei den Kostenträger einen Gesamtausgabenanteil von 1,22 % zeitigt.

 


AOK B. W. Ausschreibung Pharmaka

Die AOK Baden-Württemberg hat vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg den Prozess in Sachen Ausschreibung von Pharmaka verloren.

Das Landessozialgericht bestätigte die Vergabeverbote, die die Vergabekammern verhängt hatten und hob die Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgarts auf, dass der AOK den Abschluss von Rabattverträgen im Pharmabereich gestattet hatte.

Das Landessozialgericht hat entschieden, das Vergaberecht im sozialgerichtlichen Nachprüfungsverfahren entsprechend anzuwenden. Offen geblieben ist die Frage, vor welchen Gerichten derartige Rechtsstreite ausgetragen werden müssen.

Damit ist das juristische Hick-Hack um AOK Rabattverträge vorläufig beendet. Interessant wird sein, was der AOK Versichertengemeinschaft durch diese Prozesse für ein Schaden entstanden ist.

 


Gesundheitsfond erhöht Kassenbeiträge

Das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) in München hat eine Studie erstellt aus der hervorgeht, dass nach Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 01.01.2009 die meisten Versicherten von gesetzlichen Krankenkassen höhere Kassenbeiträge bezahlen müssen. Dies könnte sogar bis zu 90 % aller Beitragszahler treffen. Selbst wenn der derzeitige durchschnittliche Beitragssatz von 14,8 % erhalten bliebe würden Mitglieder von derzeit billigeren Kassen mehr zahlen. Die IfG-Studie geht davon aus, dass der künftige Beitragssatz deutlich höher liegen wird als der derzeitige. Die Experten erwarten bereits 2008 eine schrittweise Erhöhung um 0,7 Punkte auf 15,5 %.

Gründe für die Erhöhung der Beitragssätze seien höhere Gesundheitsausgaben und das Prinzip des Fonds. Es liege im Interesse der Kassen 2008 höhere Ausgaben zu haben, da der Gesundheitsfond 2009 in seiner Mittelzuweisung vom Ausgabenniveau 2008 starten würde.

Sowohl das Gesundheitsministerium als auch der SPD Gesundheitsexperte, Prof. Karl Lauterbach, wiesen die Studie als unseriös zurück. Gesetzliche Krankenkassen haben bereits die Forderung erhoben, den Gesundheitsfond zu verschieben, da nicht für eine ausreichende Finanzierung gesorgt sei.

 


Ausschreibungsverfahren AOK Brandenburg gestoppt

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat die Ausschreibung der AOK Brandenburg über enteralen Ernährung gestoppt und die Erteilung des Zuschlags an die potenziellen Ausschreibungsgewinner untersagt.


Kassen erwirtschaften Überschuss

Die gesetzlichen Krankenkassen erzielten in den Monaten Januar bis Juni 2007 bei Einnahmen von rund 75,7 Mrd. Euro und Ausgaben von 75,4 Mrd. Euro einen Überschuss von ca. 307 Mio. Euro. Die Kosten für Hilfsmittel stiegen um 4,7 %, wobei aus der amtlichen Statistik nicht hervorgeht, wie viel dieser Ausgabensteigerung auf die orthopädischen Hilfsmittel entfallen.


Wieder kaum Anstieg bei den Hilfsmitteln

Die gesetzlichen Kassen hatten 2006 Ausgaben in Höhe von 147,58 Mrd. Euro (+ 2,6 %). Der Überschuss liegt bei 1,73 Mrd. Euro nach plus 1,67 Mrd. Euro im Jahr 2005. Diese Entwicklung brachte, dass die gesamte GKV über ein Vermögenspolster von 1,3 Mrd. Euro verfügt. 2003 lag die Verschuldung noch bei rund sechs Mrd. Euro. Unter allen aktiven Leistungsbereichen hatten die Hilfsmittel den geringsten Anstieg mit nur 0,6 Prozent je Versicherten auf insgesamt 4,5 Mrd. Euro. Dabei entfielen 3,7 Mrd. Euro (+/- 0 %) auf die alten und 0,8 Mrd. Euro auf die neuen Bundesländer (+ 1,6 %). Mittlerweile liegt der Anteil der Hilfsmittel an den gesamten GKV-Ausgaben bei nur noch 3,05 Prozent. Interessant ist die Hilfsmittelentwicklung nach Kassenarten: AOK plus 1,3 %, BKK plus 1,4 %, IKK minus 4,6 %, Landwirtschaftliche Kassen plus 2,4 %, Seekasse plus 0,1 %, Bundesknappschaft plus 3,7 %, Angestelltenersatzkassen minus 0,2 % und Arbeiterersatzkassen minus 9,4 %.


Gesundheitsreform verabschiedet

Der Bundestag hat am 02. Februar 2007 dem Wettbewerbsstärkungsgesetz, d. h. der Gesundheitsreform zugestimmt.

Auf der Grundlage von Anträgen der CDU / CSU als auch der SPD wurde § 127 SGB V in Bezug auf die Ausschreibungen nochmals geändert.

Im § 127 SGB V sind Ausschreibungen nach wie vor vorgesehen, in Abs. 1 wird jedoch einerseits festgehalten, dass die Qualität der Hilfsmittel sowie die notwendige Beratung der Versicherten und sonstige erforderliche Dienstleistungen sichergestellt werden müssen und für eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten zu sorgen ist. Weiterhin wird ausgeführt, dass die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte zu beachten sind. Die gravierenste Änderung gegenüber den ursprünglichen Entwürfen sieht § 127 Abs. 1 Satz 4 SGB V vor. Dort ist nunmehr folgende Regelung enthalten:

„Für Hilfsmittel, die für einen bestimmten Versicherten individuell angefertigt werden, oder Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil sind Ausschreibungen in der Regel nicht zweckmäßig.“
 

Insoweit sieht der Gesetzgeber ausdrücklich Bereiche vor, die nicht ausgeschrieben werden sollten, weil dies nicht zweckmäßig ist.

Das Zulassungsverfahren nach § 126 SGB V soll spätestens nach einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2008 aufgehoben werden, Zulassungen sollen dann nur noch über Verträge geregelt werden.

Ferner sieht der jetzt zur Abstimmung im Bundestag anstehende Gesetzesentwurf vor, dass das Kartellrecht, d. h. das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern sowie auch für die Ausschreibungen bei Hilfsmitteln teilweise wieder gelten sollen.

 

 


 

OT-Hilfsmittel sind keine Kostentreiber

An der Kostenexplosion im Gesundheitswesen sei der Hilfsmittelbereich nicht beteiligt, teilte der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik mit. Vielmehr seien die Hilfsmittelausgaben nach der GKV - Statistik KV 45 im 1. Halbjahr 2006 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2005 sogar um 1,6 % ( 2,125 Mrd. Euro zu 2,158 Mrd. Euro ) gesunken. Noch deutlicher verlaufe nach den Angaben des BIV die Entwicklung bei den orthopädischen Hilfsmitteln. Seien im 1. Halbjahr 2005 noch 1,122 Mrd. Euro für OT-Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen aufgewendet worden, seien dies im 1. Halbjahr 2006 nur noch 1,09 Mrd. Euro, d. h. 2,6 % weniger, gewesen.



BIV-Vertrag mit Bundeswehr

Der BIV konnte mit dem Bundesverteidigungsministerium einen Rahmenvertrag sowie Preisvereinbarung über die Lieferung von orthopädischen und sonstigen Hilfsmitteln an militärische Angehörige der Bundeswehr schließen. Die Regelung sieht folgende Preisvereinbarungen vor:

Einlagen, Kompressionshilfsmittel, Stomaartikel, Inkontinenzhilfen, Wundversorgungen, Enterale Ernährung sowie Leistungen nach der BPL.

Vorgenannte Regelungen können von unseren Mitgliedern unterVereinbarungen / Verträge eingesehen und abgerufen werden.

 


Gesundheitsreform - Es bewegt sich was

Der Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums in Bezug auf die anstehende Gesundheitsreform sieht nach wie vor sog. K. O.-Ausschreibungen bei Hilfsmitteln und den Wegfall der Zulassung ab Januar 2009 vor. Allerdings gibt es inzwischen eine Reihe von Änderungsanträgen von Bundestagsabgeordneten, ferner hat der Bundesrat unlängst Änderungsanträge verabschiedet. Dies ist sicherlich ein Erfolg der vielfältigen politischen Bemühungen der Vertreter der Innungen und des Bundesinnungsverbands gemeinsam mit anderen Verbänden im Gesundheitswesen.

In wie weit vorgenannte Änderungswünsche in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden, bleibt abzuwarten. Auf der Ebene des Bundesgesundheitsministeriums scheint man zwischenzeitlich ebenfalls über Änderungen nachzudenken.

Nachdem die Thematik der Ausschreibung für Hilfsmittel sowie der Fortfall der Zulassung bisher aus den Gesetzesentwürfen nicht gestrichen sind, ist es nach wie vor sachdienlich wegen dieser Problembereiche Bundestags- und Landtagsabgeordnete zu kontaktieren um diesen die negativen Auswirkungen des Gesetzesentwurfs auf unsere Betriebe darzustellen.

 


Gesundheitsreform 2007

Die Mitte Oktober vorgelegten Gesetzesentwürfe für die Gesundheitsreform 2007 sehen zunächst vor, dass die Kassenzulassungen im Bereich der Leistungserbringer für Hilfsmittel wegfallen sollen.

In Bezug auf günstige vertragliche Vereinbarungen mit Kostenträgern ist vorgesehen, dass Ausschreibungen favorisiert werden.

Darüber hinaus soll das freie Wahlrecht der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen unter den Leistungserbringern stark eingeschränkt werden, Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen müssen sich von den Vertragspartnern der Krankenkassen versorgen lassen, sollten Sie andere Leistungserbringer wählen und dadurch höhere Kosten entstehen, müssen diese höheren Kosten von den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen selbst bezahlt werden.

Die Gesetzesentwürfe sehen darüber hinaus nach wie vor Festbeträge als probates Mittel der Kosteneindämmung vor.

Ausdrücklich wird hervorgehoben, dass § 43 b SGB V im Bereich der Hilfsmittel keine Anwendung findet, für den Einzug der gesetzlichen Zuzahlung ist allein der Leistungserbringer verantwortlich, das Inkassorisiko für Zuzahlungen liegt demnach beim Leistungserbringer.

Positiv ist hervorzuheben, dass Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behindertenausgleich haben, die Versorgung hängt insbesondere nicht davon ab, ob eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft noch möglich ist oder nicht.

Das Hilfsmittelverzeichnis soll fortgeschrieben und erweitert werden, in Bezug auf die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis wird festgesetzt, dass für Medizinprodukte nach § 3 Abs. 1 MPG der Nachweis der Funktionstauglichkeit und Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung erbracht wird. Nur im Ausnahmefall können die Spitzenverbände der Krankenkassen weitere Nachweise fordern.

Die Verbände der Leistungserbringer von Hilfsmitteln, der ZDH, sowie verschiedene Herstellerverbände haben eine gemeinsame Erklärung zu den ersten Gesetzesentwürfen abgegeben die hier als Anlage abgerufen werden kann.

Die Verbände wenden sich mit der Erklärung insbesondere gegen die Einschränkung der Wahlfreiheit der Patienten sowie gegen eine schlechtere qualitative Versorgung von Kranken und Behinderten.

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Eckpunktepapier zu einer Gesundheitsreform 2006

Eckpunktepapier zu einer Gesundheitsreform 2006

Von der Regierungskoalition wurde ein Eckpunktepapier zu einer Gesundheitsreform 2006, dies wird derzeit in der Öffentlichkeit äußerst kontrovers diskutiert, veröffentlicht.

Wie in der Vergangenheit, wird der Bereich der Hilfsmittel, d. h. der Bereich, in dem unsere Mitgliedsunternehmen tätig sind, nur sehr am Rande angesprochen.

Für Hilfsmittel sieht das Eckpunktepapier vor, dass bei kostenintensiven bzw. speziellen Hilfsmitteln der behandelnde Arzt vor Ausstellung einer Verordnung diese mit fachlich besonders ausgewiesenen Ärzte abstimmen muss. Was kostenintensive bzw. spezielle Hilfsmittel sind wird nicht angegeben, ferner wird nicht angegeben was fachliche besonders ausgewiesene Ärzte sein sollen.

Darüber hinaus wird ausgeführt, dass mit den Wettbewerbs- und Regulierungsmechanismen im Heil- und Hilfsmittelbereich hinsichtlich der Preisgestaltung nicht immer die gesetzlich intendierte Wirkungen erzielt werden. Daher müssten insbesondere das Festbetragskonzept für Hilfsmittel und die vertraglichen Preisvereinbarungen für Heil- und Hilfsmittel so umgestaltet werden, dass sie echten Preiswettbewerb ermöglichen. Dabei soll für Hilfsmittel der Preiswettbewerb über Ausschreibungen erfolgen. Welche gesetzlichen Änderungen hierfür vorgesehen sind geht aus dem Eckpunktepapier nicht hervor, offensichtlich soll § 127 SGB V geändert werden.

Positiv geht aus dem Eckpunktepapier hervor, dass die jüngste Rechtssprechung des Bundessozialgerichts in Bezug auf individuelle Hilfsmittel für schwerst geistig behinderte Heimbewohner geändert werden soll, vorgenannte Patienten sollen wieder individuelle Hilfsmittel erhalten können.

Vorgenanntes Eckpunktepapier soll nunmehr in Gesetzestexte umgearbeitet werden. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen sich im Hilfsmittelbereich dadurch ergeben.

 


Gesundheitsreform Schwarz-Rot

Die Spitzenpolitiker der Regierungskoalition sehen in ihrem Gesundheitskompromiss mit steigenden Kassenbeiträgen, Gesundheitsfonds und Steuerfinanzierung einen wirklichen Durchbruch und Paradigmenwechsel, von der Opposition hagelt es dagegen Kritik. Von einer „Krankheit“ spricht Grünen-Chef Bütikofer, sein liberaler Kollege Westerwelle schimpft auf den „Kassensozialismus“.

Die Steuerfinanzierung soll zukünftig ein zentraler Bestandteil der Finanzierung der Gesundheitskosten sein. Union und SPD wollen ab 2008 die Ausgaben der Kassen für Kinder aus Steuermitteln finanzieren. Zunächst mit 1,5 Mrd. Euro, 2009 mit 3 Mrd. Euro und weiteren Milliarden in den Folgejahren. Die Kinderkrankenversicherung soll insgesamt rund 16 Mrd. Euro kosten. Dabei soll es keine Steuererhöhungen geben, wie dies finanziert werden soll ist jedoch noch offen.

Darüber hinaus einigte sich die Regierungskoalition auf kräftig steigende Kassenbeiträge. Zum Januar 2007 sollen die Kassenbeiträge einmalig um 0,5 Punkte steigen, jeweils 0,25 Punkte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die Koalitionäre stellen auch die Finanzierung des Gesundheitswesens um. Dazu richten sie einen Gesundheitsfond ein, in den alle Mittel für die Kassen fließen. Die Kassen erhalten daraus Einheitsbeiträge. Wie dies alles umgesetzt werden soll ist noch unklar.

 


Eckpunkte Gesundheitsreform

Die große Koalition scheint sich weitgehend einig, dass die Krankenversicherung künftig stärker über Steuern finanziert wird. Union und SPD sind sich einig, dass die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge festgeschrieben werden sollen. Zu erwarten ist, dass sie in einem Korridor zwischen 6 und 7,5 % festgelegt werden. Der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen soll innerhalb der geplanten Fonds abgewickelt werden.

Von Seiten der Politik wird gefordert, dass im Zuge der Reform die Privatversicherten stärker belastet werden. Dies sei aus Gerechtigkeitsgründen notwendig. Denkbar sei eine Steuer auf die Versicherungsprämie, wie es sie auch bei anderen Versicherungen gibt. Möglich wäre aber auch, auf die Einkommens- und Lohnsteuer ein Gesundheitszuschlag zu erheben. Den Besserverdienenden würde dann etwas mehr abverlangt.

Spannend wird, welche Kuriositäten sich die Politik insoweit noch einfallen lässt.

 


Gesundheitsreform 2007

Die große Koalition zählt die geplante Gesundheitsreform zu den wichtigsten Aufgaben in diesem Jahr und wird sich nach Überzeugung von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt noch im Laufe des Jahres auf eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens verständigen. Bereits Ende Juni soll ein Entwurf für neue gesetzgeberische Maßnahmen erarbeitet sein. Wunschvorstellung der Regierung ist, dass die erforderlichen Reformen der Kranken- und Pflegeversicherung noch in 2006 beschlossen werden. Die Gesundheitsreform könnte dann zum 01. Januar 2007 in Kraft treten.

Das Reformvorhaben der großen Koalition wird jedoch getrübt durch die Tatsache, dass der Bundesrat unlängst den Änderungen in Bezug auf die Vergütung von Arzneimitteln nicht zugestimmt hat und die vorgesehenen Bonus- / Malusregelungen nicht zum 01.04.2006 in Kraft gesetzt werden können.

Es bleibt abzuwarten, welchen weiteren Verlauf eine zukünftige Gesundheitsreform nehmen wird.

 


Überschüsse für Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben das Jahr 2005 mit schwarzen Zahlen abgeschlossen, ihren Überschuss aber mit rund 1,78 Mrd. Euro mehr als halbiert. Gleichwohl konnte die Nettoverschuldung aller Kassen vollständig abgebaut werden, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Ziel sei, im laufenden Jahr die Kassenbeiträge stabil zu halten und ein Abrutschen in die roten Zahlen zu verhindern.

Die Kassenausgaben lagen bei 144 Mrd., die Einnahmen bei 145,5 Mrd. Euro. Für Arzneimittel mussten 16,8 % d. h. 3,5 Mrd. Euro mehr bezahlt werden wie im Vorjahr. Diesem hohen Plus stand ein Rückgang um 32,3 % beim Zahnersatz gegenüber. Der Grund dafür ist das neue Preissystem im Bereich Zahntechnik über Festzuschüsse, das bei vielen Patienten zu Zuzahlungen führt.

 


Stoma- und Inkontinenz: Festbeträge senken Versorgungsqualität

Der Rückblick auf das erste Jahr seit Einführung der bundesweiten Festbeträge für Hilfsmittel im Stoma- und Inkontinenzbereich offenbart bedenkliche Entwicklungen. Dies geht aus einer Umfrage des Kommunikationsforums Hilfsmittel (KFH) unter ca. 1.000 Leistungserbringern im Gesundheitswesen hervor. Vorgenannte Umfrage fasst das momentane Stimmungsbild der Branche in nachfolgende Zahlen:

80 % der Befragten Unternehmen konnten unter diesen Umständen die Versorgungsqualität ihrer Patienten hinsichtlich der zu erbringenden Dienstleistung und oder der benötigten Produkte nicht aufrecht erhalten. Die qualitativ notwendige Versorgung im Stoma- und Inkontinenzbereich könne nicht mehr sichergestellt werden. Qualitätssicherung oder gar Verbesserungen in diesen Versorgungsbereichen könnten zukünftig sogar ausgeschlossen sein.

Nahezu 90 % der Unternehmen gaben an, dass die neuen Festbeträge ihre bisherige Kostenstruktur nicht mehr abdecken. In der Praxis bedeutet dies, dass Serviceleistungen, die bisher mit der Lieferung verbunden waren, nicht mehr erbracht werden können. Die zu erbringenden Dienstleistungen würden nicht mehr vergütet, insoweit müsste der Dienstleistungsumfang gekürzt werden. Dies bedeutet, dass Hausbesuche seltener werden, Beratungsgespräche kürzer ausfallen und eine individuelle Betreuung der Patienten kaum noch möglich ist.

 


Aufrichtrollstuhl ist Hilfsmittel

Nach Auffassung des Sozialgerichts Ulm ist ein Aufrichtrollstuhl ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB V, wenn er behindertenbedingte Beeinträchtigungen ausgleicht (Az: S1 KR 2522/03).



Krankenkassen 1 Mrd. Überschuss

Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten neun Monaten im Jahre 2005 einen Überschuss von rund 882 Mio. Euro erzielt.

Im vierten Quartal 2005 ist davon auszugehen, dass dieser Überschuss nochmals kräftig erhöht wird, nachdem Beiträge aus Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld) eingehen werden.

Die Ausgaben der Krankenkassen haben insbesondere im Bereich der Arzneimittel (19,1 %) zugenommen. Im Bereich der Hilfsmittel ist im Westen eine Reduzierung um 0,4 % eingetreten, im Osten eine Erhöhung von 5,6 %. Wie hoch hieran der Anteil der orthopädischen Heil- und Hilfsmittel sowie der Rehabilitationsmittel ist, lässt sich aus den vorliegenden Zahlen nicht ersehen.

 


Mehr Mobilität für Sauerstoffpatienten

Mobile, sauerstoffabhängige Versicherte können monatlich zwei Tankfüllungen Flüssigsauerstoff beanspruchen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen begründet seine Entscheidung damit, dass es einer humanen Krankenbehandlung widerspricht, wenn durch ein tragbares System nur eine maximale freie Beweglichkeit von 5,4 Stunden pro Tag möglich wäre. Die Krankenkasse hatte die Klägerin in dieser Sache stattdessen auf die Benutzung eines stationären Sauerstoffkonzentrators verwiesen. (LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2004, Az: L 4 KR 217/01).



Enterale Ernährung

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses Krankenkassen Ärzte, Dr. Rainer Hess, kritisiert die Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums zur enteralen Ernährung. In einer Stellungnahme schreibt er, dass der unbestreitbar bestehende Missbrauch der enteralen Ernährung zu Lasten der Krankenkassen durch die Ersatzvornahme durch das BMGS nicht beseitigt wird, sondern eher noch begünstigt wird. Es werde eine Vollernährung zu Lasten der GKV mit Produkten möglich sein, die wegen ihres hohen Preises grundsätzlich als unwirtschaftlich anzusehen seien.



Hilfsmittelausgaben der Krankenkassen

Unlängst wurden die neuesten Zahlen der Ausgabenentwicklung für Hilfsmittel im 1. Halbjahr 2005 bekannt gegeben.

Für Hilfsmittel insgesamt gaben die Krankenkassen im 1. Halbjahr 2005 1,4 % mehr aus als im letzten Jahr. Davon entfiel eine Steigerung von 0,2 % auf Westdeutschland und 7,2 % auf Ostdeutschland. Der Anteil der Hilfsmittel an den gesamten GKV-Ausgaben lag bei 3,06 %, der Anteil unserer Branche beträgt ca. 1,3 %.

Interessant ist die Betrachtung der Hilfsmittelausgaben nach Kassenarten. Hier ergibt sich für Westdeutschland folgendes Bild:

Ortskrankenkassen - 3,2 %, Betriebskrankenkassen + 0,3 %, Innungskrankenkassen - 0,4 %, LKK’s - 4,8 %, Seekasse - 13,6 % , Bundesknappschaft - 1,0 %, Angestelltenersatzkassen + 5,3 %, Arbeiterersatzkassen - 2,2 %

Insoweit kann festgestellt werden, dass in Westdeutschland nahezu alle Krankenkassen niedrigere Hilfsmittelausgaben im 1. Halbjahr 2005 hatten als im Vorjahr. Wir gehen davon aus, dass dies die Auswirkungen der Festbeträge für Inkontinenzartikel, Einlagen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Stomaversorgungsartikel sind.

 


Enterale Ernährung - Änderung Arzneimittelrichtlinien

Nachdem der gemeinsame Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen seinen kritisierten Beschluss in Bezug auf die Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung nicht revidiert hat, hat nunmehr das Bundesgesundheitsministerium die Arzneimittelrichtlichen per Rechtsverordnung abgeändert, die geänderten Arzneimittelrichtlinien gelten ab dem 01.10.2005.

Der amtliche Teil der Bekanntmachung vorgenannter Arzneimittelrichtlinien kann in der Anlage abgerufen werden.

Wie Sie der Richtlinie entnehmen sind unter den in der Richtlinie aufgeführten Voraussetzungen Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung verordnungsfähig und damit Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Download:


Vertrag zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Der Fachverband Orthopädie-Technik hat mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen, federführend ist hier der VdAK/AEV-Bundesverband, einen Vertrag über die Belieferung von Pflegebedürftigen mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln abgeschlossen.

Neben Regelungen in Bezug auf die Versorgung und die Abrechnung von Versorgungen wurden auch Preise vereinbart.

Mitglieder des Fachverbands können den Vertrag unter „Vereinbarungen“ abrufen. Der Fachverband hat darüber hinaus Erläuterungen zu dem Vertragswerk erarbeitet, die ebenfalls unter vorgenannter Rubrik abgerufen werden können.

 


Mehrwertsteuererhöhung

Die von CDU und CSU erwogene Heraufsetzung des Mehrwertsteuersatzes würde bei den gesetzlichen Krankenkassen Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe verursachen. Im Gegensatz zu anderen Ländern in der EU ist bei nahezu allen Leistungen im Gesundheitswesen der volle Mehrwertsteuersatz von 16 % fällig, dies gilt insbesondere für den gesamten Bereich der Arzneimittel. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von ca. 21,5 Milliarden Euro enthalten rund 3,5 Milliarden Euro Mehrwertsteuer. Wird der Mehrwertsteuersatz um 2 oder gar 4 Punkte auf 18 oder 20 Prozent erhöht, fallen erhebliche Mehrkosten allein durch diese Mehrwertsteuererhöhung an.

Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie hat daher die Forderung gestellt, wie in anderen EU-Ländern bei Arzneimittel zukünftig den verminderten Mehrwertsteuersatz in Ansatz zu bringen.

 


Streit um künstliche Ernährung eskaliert

Der Bundesausschuss Kassen und Ärzte droht der Bundesregierung mit einer Klage wegen der Weigerung der Bundesregierung, den Indikationenkatalog für künstliche Ernährung so zu übernehmen, wie ihn der Ausschuss vorgeschlagen hat.

Der Ausschussvorsitzende Rainer Hess sprach in Berlin von einem einmaligen Vorgang in der Geschichte des Bundesausschusses der gemeinsamen Selbstverwaltung. Das Gremium, das vom Gesetzgeber damit beauftragt worden ist, für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sorgen, habe mit dem Beschluss in Sachen künstliche Ernährung seine gesetzliche Pflicht erfüllt.

Dem Gesundheitsministerium gehen die Einschränkungen im Indikationenkatalog zu weit. Im Streit um die enterale Ernährung hatte das Ministerium beanstandet, dass bestimmte Patienten trotz ihres Bedarfs die Präparate nicht mehr auf Rezept bekommen sollten. Dazu zählten unter anderem Patienten mit bestimmten Stoffwechselerkrankungen, mit eingeschränkter Fähigkeit zur normalen Ernährung und viele Krebspatienten. Darüber hinaus wurde bemängelt, dass die 40 Seiten starke Ausnahmeliste, die vom Bundesausschuss erstellt wurde, unübersichtlich und bürokratisch sei.

Es bleibt abzuwarten, ob tatsächlich der Bundesausschuss Krankenkassen / Ärzte gegen die Bundesregierung in dieser Sache klagen wird.

 


Forderung: Hüftprotektoren ins HMV

Am 28. April urteilte der Bundesgerichtshof zu den Schutzpflichten eines Heimträgers (BGH III ZR 399/04). Der BGH wies eine Klage der AOK Berlin auf Erstattung der Heilbehandlungskosten für eine Heimbewohnerin nach einer sturzverursachten Oberschenkelhalsfraktur zurück. Die AOK hatte die Ansicht vertreten, der Heimträger hätte die Bewohnerin fixieren oder ein Bettgitter installieren müssen. Zwar betonte der BGH die Obhuts- und Verkehrssicherungspflichten des Heimträgers, stellte aber auch auf das Zumutbare für das Pflegepersonal und den Heimbewohner ab. Betont wurde vom BGH insbesondere auch die Würde und Selbstständigkeit der Bewohner. Angesichts dieses Urteils wiederholte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens ihre Forderung, dass Hüftprotektoren ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden müssten. Durch den Einsatz von Hüftprotektoren könnten jährlich 200 bis 300 Mio. Euro an Behandlungskosten eingespart werden.






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